Toben, Spaß haben, Geschichten hören

Hausordnung

Was du in der SpielScheune bitte beachten möchtest:

  • Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt ausschließlich den Eltern, bzw. der Begleitperson (dies gilt auch für Erzieher). Kinder unter 7 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung der Eltern oder einer Begleitperson.
  • Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren dürfen die SpielScheune nur besuchen, wenn auch jüngere Kinder dabei sind.
  • In dem Bereich mit dem grünen Teppich ist das Tragen von Schuhen erlaubt, in allen anderen Bereichen der Halle besteht Sockenpflicht (ausgenommen Sanitäranlagen).
  • Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher. Der Beschilderung (Sicherheitsregeln) an den Geräten ist Folge zu leisten!
  • Der Zutritt zur Halle kann wegen Überfüllung oder anderer Gründe verwehrt bzw. eingeschränkt werden.
  • Kalte Speisen und Getränke dürfen mitgebracht werden. Thermoskannen, warme Speisen, Speisen aus dem Lieferservice sind nicht erlaubt.
  • Getränke und Speisen dürfen ausschließlich im Gastronomiebereich (an den Tischen mit grauem Teppich, oder Linoleum) verzehrt werden, und nicht mit in den Spielbereich (roter Teppich) genommen werden.
  • Kleidungsstücke und andere Symbole deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, sind verboten.
  • In der SpielScheune zeigt jeder und jede offen das Gesicht. Eine freie und lebendige Kommunikation ist nur möglich, wenn Mimik und Gestik des Gesprächspartners sichtbar sind. Das Tragen von Burka oder Nikab ist daher in der SpielScheune nicht gestattet.
  • Untersagt sind: Luftballons, Konfetti, Pinatas, offenes Feuer (z.B. Kerzen/Wunderkerzen), spitze, lose oder harte Gegenstände (z.B. Messer) das gilt auch für derartige Geburtstagsgeschenke.
  • In der SpielScheune herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot (dies gilt auch für E-Zigaretten). Alkoholisierte Personen haben keinen Zutritt.
  • Kinderwagen, Buggys, Einkaufstrolleys oder dergleichen sind im gesamten Hallenbereich nicht erlaubt.
  • Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
  • Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Das gilt ebenfalls für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge oder deren Inhalt.
  • Das Parken in der Feuerwehrzufahrt ist strengstens untersagt!
  • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Grundsätze der Hausordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.
  • Filmen und fotografieren ist grundsätzlich erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.

Hamburg, März 2020

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