Unsere Fairtage
An ausgewählten Tagen ist der Eintritt in die SpielScheune für berechtigte Personengruppen frei: Das sind unsere Fairtage!
Um den kostenlosen Eintritt in Anspruch nehmen zu können, müsst ihr eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) = Bürgergeld
- Leistungen nach dem dritten Kapitel SGB XII (Sozialhilfe);
- Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG);
- Wohngeld (WoGG);
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergesetz (BKGG), nebst einer Identitätsbescheinigung (für Kinder reicht die Krankenversicherungskarte) mitzubringen.
Bitte bringt entsprechende Bescheinigungen beim Besuch der SpielScheune mit!
Die Vergünstigungen des FAIR-Tages finden bei Schul- und Kitabuchungen oder Kindergeburtstagen keine Anwendung.
Bitte habt Verständnis, dass wir bei erhöhtem Besucheraufkommen eventuell einen Einlassstopp haben.