Unsere Fairtage
An ausgewählten Tagen ist der Eintritt in die SpielScheune für berechtigte Personengruppen frei: Das sind unsere Fairtage!
Um den kostenlosen Eintritt in Anspruch nehmen zu können, müsst ihr eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) = Bürgergeld
- Leistungen nach dem dritten Kapitel SGB XII (Sozialhilfe);
- Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG);
- Wohngeld (WoGG);
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergesetz (BKGG), nebst einer Identitätsbescheinigung (für Kinder reicht die Krankenversicherungskarte) mitzubringen.
Bitte bringt entsprechende Bescheinigungen beim Besuch der SpielScheune im Original (keine Kopien!) mit!
Die Vergünstigungen des FAIR-Tages finden bei Schul- und Kitabuchungen oder Kindergeburtstagen keine Anwendung.
Bitte habt Verständnis, dass wir bei erhöhtem Besucheraufkommen eventuell einen Einlassstopp haben.