Toben, Spaß haben, Geschichten hören

Unsere Fairtage

Liebe Gäste,

wie wir schon früher mitgeteilt haben, passen wir den Ablauf der FAIR-Tage an.

Ab Februar 2024 findet dieser nicht mehr an festen Terminen statt.
Stattdessen können alle Berechtigten an einem Tag im Monat kostenlos zu uns kommen. Dieser Tag kann fast frei gewählt werden.

Das sind die neuen Regeln:

Beantragt zuerst bei uns einen FAIR-Tag-Ausweis. Nutzt dazu das Formular unter folgendem Link:

Antrag FAIR-Tag-Ausweis.

Tragt alle erforderlichen Daten ein. Die Art eures Bescheids, der zur Nutzung des FAIR-Tags berechtigt, muss angegeben werden. Alle berechtigten Personen, die im Bescheid genannt sind, müssen aufgeführt werden. Um den FAIR-Tag-Ausweis auszustellen, müssen die Bescheide und Ausweise unbedingt im Original mitgebracht werden! Für Kinder reicht die Krankenversicherungskarte.
Fotos, Kopien oder handgeschriebene Erklärungen können wir leider nicht anerkennen!

Das ausgefüllte Formular müsst ihr dann bei eurem nächsten Besuch in der SpielScheune mitbringen.
Vergesst auf keinen Fall, die erforderlichen Unterlagen im Original mitzubringen!
Wenn alles vorliegt, könnt ihr noch am selben Tag kostenlos die Spielscheune besuchen.

Ab dem 1. Februar 2024 ist der freie Eintritt einmal im Monat mit dem FAIR-Tag-Ausweis zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag von 15 bis 19 Uhr.

Ein Tag ist kein FAIR-Tag, wenn es sich um einen Feiertag oder die Hamburger und/oder Schleswig-Holsteiner Schulferien handelt.

Die Ausweise werden ausschließlich an einem der genannten Tage (Montag bis Donnerstag) bis 16 Uhr erstellt. Nach 16 Uhr kann keine Garantie für die Erstellung eines Ausweises gegeben werden.

Bitte habt Verständnis dafür, dass dieses Angebot nur einmal im Monat genutzt werden kann!

Bei zu hoher Auslastung ist ein Eintritt gegebenenfalls nicht möglich, da aktuelle Brandschutzbestimmungen eingehalten werden müssen.

Um den kostenlosen Eintritt in Anspruch nehmen zu können, müsst ihr eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) = Bürgergeld
  • Leistungen nach dem dritten Kapitel SGB XII (Sozialhilfe);
  • Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG);
  • Wohngeld (WoGG);
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergesetz (BKGG), nebst einer Identitätsbescheinigung (für Kinder reicht die Krankenversicherungskarte) mitzubringen.

Bitte bringt entsprechende Bescheinigungen beim Besuch der SpielScheune im Original (keine Kopien!) mit!
Die Vergünstigungen des FAIR-Tages finden bei Schul- und Kitabuchungen oder Kindergeburtstagen keine Anwendung.
Bitte habt Verständnis, dass wir bei erhöhtem Besucheraufkommen eventuell einen Einlassstopp haben.