Allgemeine Geschäftsbedingungen der SpielScheune der Geschichten
I. Vertragsschluss
- Der Vertragsschluss erfolgt zwischen dem Kunden und dem „Verein für Kinder-, Jugend- und Familienförderung e.V.“ als Betreiber der Spielscheune der Geschichten (Spielscheune).
- Für das gesamte Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Keine Übernahme der Betreuungspflicht
- Die Spielscheune stellt den Kunden sowie den Besuchern ausschließlich die Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Benutzung zur Verfügung. Die Übernahme einer Aufsichtspflicht oder eine Betreuung von Kindern geht hiermit nicht einher.
- Etwaige Sonderleistungen, etwa in Form der Übernahme einer Betreuung oder einer besonderen Dienstleistung bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt nicht für die Versorgung mit Lebensmitteln oder Getränken, soweit eine solche zusätzlich erfolgt.
III. Benutzungsrecht
- Die Spielbereiche der Spielscheune sind geeignet für Kinder ab 3 Jahren und bis zu einem Alter von 12 Jahren. Die gekennzeichneten Kleinkindbereiche sind für Kinder von 0 bis 3 Jahren geeignet.
Kinder ab 7 Jahren dürfen nach Unterzeichnung einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten die Spielscheune allein besuchen. Entsprechende Formulare sind im Büro der Spielscheune oder auf unserer Homepage erhältlich. - Die Benutzung der Spielscheune und ihrer Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert eine besondere Rücksichtnahme gegenüber den anderen Besuchern.
- Sämtliche Benutzungs- und Sicherheitshinweise sind strengstens zu beachten und den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Zuwiderhandlung berechtigt die Spielscheune zur
Verwarnung bzw. zum Ausspruch eines kurzfristigen oder dauerhaften Hausverbotes. - Die Spielscheune behält sich vor, den Zutritt zur Spielscheune oder deren Nutzung wegen Überfüllung einzuschränken.
- Das Schminken der Kinder durch Gäste in der Spielscheune oder die Buchung und Erbringung fremder Dienstleistungen ist in der Spielscheune untersagt.
IV. Anzeigepflicht
- Unfälle und Verletzungen sind den Mitarbeitern der Spielscheune unverzüglich anzuzeigen. Der Unfallhergang ist der Spielscheune binnen Wochenfrist in Textform bekannt zu geben.
- Gleiches gilt für eventuelle Schäden an Einrichtungsgegenständen der Spielscheune.
V. Buchungen und Stornierungen
- Während der regulären Öffnungszeiten der Spielscheune können einzelne Tische / Tischgruppen reserviert werden. Die Reservierung erfolgt jeweils von 10.00 bis 14.00 Uhr oder von 15.00 bis 19.00 Uhr. Im Buchungspreis enthalten ist jeweils das einmalige Eindecken der Tische mit buntem Kunststoffgeschirr für die Kinder. Im Übrigen gilt unsere Preisliste gemäß Aushang am Eingang der Spielscheune.
- Gebuchte Tische bzw. Tischgruppen werden bis 1 Stunde nach Reservierungsbeginn freigehalten und danach gegebenenfalls anderweitig vergeben.
- Bis 24 Stunden vor Reservierungsbeginn können Buchungen kostenfrei storniert werden.
- Werden Buchungen nicht rechtzeitig storniert oder die Reservierung nicht wahrgenommen, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25,00 € fällig, wenn nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
- Gebuchte Zusatzleistungen können ebenfalls bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei storniert werden. Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung, ist der volle Preis der Zusatzleistung zu zahlen, es sei denn der Kunde weist ersparte Aufwendungen nach.
- Exklusiv-Buchungen der gesamten Spielscheune an ansonsten geschlossenen Montagen sind erst nach Erhalt einer Anzahlung in Höhe von 100,00 € und Bestätigung durch die Spielscheune verbindlich. Bis 6 Wochen vor dem Termin können die Exklusiv-Buchungen kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen weniger als 6 Wochen vor dem Reservierungstermin wird die Anzahlung einbehalten. Wird die Buchung trotz fehlender Stornierung nicht wahrgenommen, fällt der volle Buchungspreis auf der Basis der Zahl der angemeldeten Personen an, es sei denn, der Kunde weist ersparte Aufwendungen nach.
VI. Müllentsorgung
- Müll sowie mitgebrachte Gegenstände sind von den Besuchern der Spielscheune wieder mitzunehmen.
- Gegen eine Zahlung von 4,00 € kann eine weiße Mülltüte zur Entsorgung durch die Spielscheune erworben werden. Der Besucher bleibt jedoch verpflichtet, den Müll selbst einzusammeln und die Tüte beim Personal zur Entsorgung abzugeben.
VII. Abholung von Kindern
- Bring- und Abholpersonen sind berechtigt, die Spielscheune für 15 Minuten ohne den Erwerb einer Eintrittskarte zu betreten.
- Bei Überschreitung der 15 Minuten wird der volle Eintrittspreis fällig.
- Zur Sicherung der Ansprüche der Spielscheune sowie zur Kontrolle ist ein Pfand an der Kasse zu hinterlegen.
VIII. Fotografien und Videoaufnahmen
- Das Fotografieren und fertigen von Videoaufnahmen für private Zwecke ist in der Spielscheune grundsätzlich gestattet.
- Andere Besucher, das Personal und sonstige Dritte dürfen nur mit deren Einverständnis aufgenommen werden.
- Aufnahme für gewerbliche Zwecke oder die Presse bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Betreiberin der Spielscheune.
IX. Bezugnahme auf die Hausordnung
- Jede Benutzung der Spielscheune und deren Einrichtungen richtet sich darüber hinaus nach der Hausordnung, welche im Eingangsbereich der Spielscheune aushängt.
- Darüber hinaus sind auch die Sicherheitshinweise an den jeweiligen Geräten und Einrichtungen zu beachten.
- Die Missachtung dieser AGB, der Hausordnung, den schriftlichen Sicherheitshinweisen oder den Anweisungen des Personals kann zu einem Ausschluss eventueller Ansprüche im Falle eines Schadens
führen.
X. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2018
Verein für Kinder-, Jugend- und Familienförderung e.V.