Toben, Spaß haben, Geschichten hören

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spielscheune der Geschichten

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seines Teams. Es gelten die ausgehangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

  1.  Vertragsschluss

    1. Der Vertragsschluss erfolgt zwischen dem Kunden und dem „Verein für Kinder-, Jugend- und Familienförderung e.V.“ als Betreiber der Spielscheune der Geschichten (Spielscheune).
    2. Für das gesamte Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Allgemeines

    1. Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren Informationsblättern zu entnehmen.
    2. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
    3. Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
  3. Keine Übernahme der Aufsichtspflicht/Betreuung

    1. Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind hat das siebte Lebensjahr vollendet und das entsprechende Einverständnis und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem erwachsenen Aufsichtspflichtigen unterschrieben.
    2. Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
    3. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Basteln, Kinderschminken, etc.).
    4. Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!
    5. Etwaige Sonderleistungen, etwa in Form der Übernahme einer Betreuung oder einer besonderen Dienstleistung bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt nicht für die Versorgung mit Lebensmitteln oder Getränken, soweit eine solche zusätzlich erfolgt.
  4. Benutzungsrecht

    1. Die Spielbereiche der Spielscheune sind geeignet für Kinder ab 2 Jahren und bis zu einem Alter von 12 Jahren. Die gekennzeichneten Kleinkindbereiche sind für Kinder von 0 bis 3 Jahren geeignet. Kinder ab 7 Jahren dürfen nach Unterzeichnung einer schriftlichen Einverständniserklärung und Haftungsfreistellungsformular der Erziehungsberechtigten die Spielscheune allein besuchen. Entsprechende Formulare sind im Büro der Spielscheune oder auf unserer Homepage erhältlich.
    2. Die Benutzung der Spielscheune und ihrer Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert eine besondere Rücksichtnahme gegenüber den anderen Besuchern.
    3. Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
      Eine Zuwiderhandlung berechtigt die Spielscheune zur Verwarnung bzw. zum Ausspruch eines kurzfristigen oder dauerhaften Hausverbotes.
    4. Nutzung des Hüpfkissens/Wabbelberges: Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsene dürfen aufgrund hoher Verletzungsgefahr nicht zusammen mit Kindern spielen!
    5. An Netzen darf nicht hochgeklettert werden
    6. Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen MitarbeiterInnen, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Bereich verwiesen werden.
    7. Der Außenbereich darf nur durch die dafür vorgesehene Tür betreten werden, die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten!
    8. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
    9. Die Spielscheune behält sich vor, den Zutritt zur Spielscheune oder deren Nutzung wegen Überfüllung einzuschränken.
    10. Das Schminken der Kinder durch Gäste in der Spielscheune oder die Buchung und Erbringung fremder Dienstleistungen ist in der Spielscheune untersagt.
  5. Bekleidung

    1. Aus Hygienegründen sollten Socken, am besten ABS-Socken oder auch Gymnastikschläppchen, getragen werden.
    2. Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
    3. Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
    4. Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen.
  6. Speisen und Getränke / Rauch- und Alkoholverbot / Kerzen

    1. Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
    2. Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle, sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten und nur im Außenbereich erlaubt. Aus diesen Gründen sind echte Kerzen ebenfalls nicht erlaubt.
    3. Ein Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
    4. Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie keinen Alkohol; alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen.
  7. Anzeigepflicht/Unfallmeldung

    1. Unfälle und Verletzungen sind den Mitarbeitern der Spielscheune unverzüglich anzuzeigen. Der Unfallhergang wird im Kassenbereich schriftlich dokumentiert. Gleiches gilt für eventuelle Schäden an Einrichtungsgegenständen der Spielscheune.
  8. Verhalten/Beschädigungen

    1. Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
    2. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen.
    3. In besonders gravierenden Fällen behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
    4. Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten.
  9. Buchungen / Stornierungen /Kapazitätsgrenzen

    1. Während der regulären Öffnungszeiten der Spielscheune können Tickets und/oder Geburtstagstische gebucht werden. Es gilt unsere Preisliste gemäß Aushang am Eingang der Spielscheune.
    2. Bis 24 Stunden vor Reservierungsbeginn können Buchungen kostenfrei storniert werden. Werden Buchungen nicht rechtzeitig storniert oder die Reservierung nicht wahrgenommen, wird die Gesamtsumme der Buchung fällig und ist nicht erstattbar.
    3. Gebuchte Zusatzleistungen können ebenfalls bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei storniert werden. Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung, ist der volle Preis der Zusatzleistung zu zahlen, es sei denn der Kunde weist ersparte Aufwendungen nach.
    4. Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
    5. Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber informieren.
  10. Fotografien und Videoaufnahmen

    1. Das Fotografieren und Fertigen von Videoaufnahmen für private Zwecke ist in der Spielscheune grundsätzlich gestattet. Andere Besucher, das Personal und sonstige Dritte dürfen nur mit deren Einverständnis aufgenommen werden.
    2. Aufnahme für gewerbliche Zwecke oder die Presse bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Betreiberin der Spielscheune.

Stand: Februar 2024 Verein für Kinder-, Jugend- und Familienförderung e.V.

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